Arbeit fair (ver)teilen

8. Dezember 2009

In vielen meiner bisherigen Artikeln war von der Notwendigkeit der fairen Verteilung von Einkommen und Vermögen zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft die Rede. Unter der Voraussetzung, dass in dieser Hinsicht ein gerechtes Modell errichtet wurde, bleibt aber noch ein weiterer Aspekt der fairen Verteilung übrig – nämlich die Verteilung der Arbeit.

Technologischer Fortschritt

Die grandiose technologische Entwicklung der letzten 150 Jahre hat dazu geführt, dass in der modernen Gesellschaft weniger Arbeitsaufwand notwendig ist, um alle gesellschaftlich bedeutsamen Versorgungsleistungen zu gewährleisten. Der Umstand, dass in der heutigen Zeit weniger Arbeitleistung nötig ist, um die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu sichern, wird immer wieder betrauert. Dies ist aber gar nicht angebracht.

Gerechte Verteilung von Einkommen, Vermögen und Arbeit

Wenn nämlich die Wertschöpfung aus der Arbeit fair verteilt wird, d.h. wenn diejenigen, die diese Leistungen erbringen, ihren fairen Anteil davon erhalten, dann gibt es keinen Mangel an Arbeit. Denn dieser Mangel an Arbeit wird von den Wirtschaftstreibenden mit Unterstützung der Politik absichtlich in Form einer Reservearmee von Arbeitslosen herbeigeführt, um diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben, unter Druck zu setzen, damit sie nicht auf einer fairen Partizipation an der Wertschöpfung bestehen. Ist erst einmal das Ungleichgewicht bei der Partizipation an der Wertschöpfung aus der Arbeitsleistung durch ein gerechtes Steuersystem, das Arbeit entlastet und Vermögen stärker zur Finanzierung unseres Sozialsystems heranzieht, beseitigt, kann die vorhandene Arbeit fair unter allen aufgeteilt werden. Wenn Manager nicht mehr das 400fache eines Facharbeiters verdienen, die Körperschaftssteuer auf ein faires Niveau von ca. 35% erhöht wird, Vermögen eine Gesamtabgabeleistung von 15-20% (nicht wie derzeit ca. 1,5%) beitragen, die Österreicher nicht mehr 370 Millionen Überstunden leisten, sondern die Arbeit auf ein Ausmaß von 30 bis 34 Wochenstunden gekürzt wird, dann ist Vollbeschäftigung nicht länger eine Utopie, sondern realisierbar.

Solidarität

Dazu sind jedoch nicht nur die Unternehmer und die Politik gefordert, sondern alle ArbeitnehmerInnen. Wir alle müssen zur Solidarität mit allen anderen ArbeitnehmerInnen bereit sein, indem wir auf ein größeres Stück vom Kuchen in Form von Mehrleistungen verzichten. Denn diese Mehrleistungen gehen stets auf Kosten jener, die dadurch nicht in den Arbeitsprozess integriert sind, aber jederzeit bereitstehen, um jemand von den Integrierten zu einem niedrigeren Lohntarif zu ersetzen.


Gerechtigkeit und Schutz der Eigentumsrechte

21. November 2009

In meinen heutigen Überlegungen möchte ich mich einer Fragestellung zuwenden, der in der Gegenwart wenig Beachtung geschenkt wird: Ist eine gerechtere Gesellschaft ohne Eingriffe in bestehende Eigentumsrechte möglich? Historisch betrachtet haben die Menschen seit der Aufgabe des Nomadentums und der Arbeitsspezialisierung sich stets eine Ordnung gegeben, deren wichtigste Grundaufgabe darin besteht, die Besitzenden in ihren Eigentumsrechten zu beschützen. Von den ersten Hochkulturen bis zum Mittelalter hatten Gesetze und die dahinterstehende Macht stets dafür Sorge getragen, dass die Eigentumsrechte der Herrschenden und Besitzenden legitimiert erscheinen und dass jeder Versuch, dieses Recht anzutasten, unerbittlich geahndet wird.

Spätestens mit der Französischen Revolution wird in der Neuzeit zwar an der göttlichen Legitimation des Königs in Frage gestellt und das Bürgertum macht dem Adel die alleinige Verfügung über Besitztümer streitig. Aber die eigene Verfügung über die Produktionsmittel und die Gefügigkeit jener, die nur ihre Arbeitskraft verkaufen können, wird vom Bürgertum in gleicher Weise legistisch abgesichert. Somit ist dem modernen Verfassungsstaat der Neuzeit, trotz der Entwicklung von der konstitutionellen Monarchie bis zur demokratischen Republik, noch immer die Unantastbarkeit der Eigentumsrechte eingeschrieben. Abgesehen von den kommunistischen Experimenten mit dem Staatskapitalismus in einigen Ländern wie Russland, China, Kuba usw. und ansonsten nur durch hyperbolische Entgleisungen entsetzlicher Kriege kurzzeitig unterbrochen, sind die Eigentumsrechte der Besitzenden seit Jahrhundert unberührt geblieben.

Da jedoch die Unantastbarkeit des Eigentums über einen langen Zeitraum dazu geführt hat, dass Besitz und Vermögen heute in der ganzen Welt extrem unterschiedlich verteilt sind, müssen wir uns die Frage stellen, ob wir unter der Prämisse, eine gerechtere Gesellschaftsordnung zu schaffen, diese Unantastbarkeit des Besitzes beibehalten können. Obzwar wir alle wissen, dass alle bisherigen Versuche, durch radikale Enteignung und Vergesellschaftung des Eigentums gerechte Verhältnisse herzustellen, letztlich mit totalitärer Schreckensherrschaft geendet haben, die die individuellen Menschenrechte mit Füßen tritt und unter diesen Voraussetzungen das kollektive Glücksversprechen nicht einlösen konnte, können wir dennoch nicht einfach darüber hinwegsehen, dass unter den gegenwärtig gänzlich unterschiedlichen Voraussetzungen für den Einzelnen wirkliche Gerechtigkeit nicht umsetzbar ist. Das Hauptproblem dabei ist, dass vor allem seit dem Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa (aber auch schon davor) die steuerlichen und sozialpolitischen Möglichkeiten des Ausgleichs praktisch ungenutzt geblieben sind. Wenn also hier nicht bald massiv durch gezielte Umverteilungspolitik gegengesteuert wird, wird ohne einen radikalen Einschnitt der Eigentumsrechte keine gerechtere Gesellschaft mehr zu verwirklichen sein – und ein solcher Einschnitt wird dann kaum auf friedlichem Wege erfolgen.

Das sollten wir uns alle vor Augen halten, wenn wir bei der parlamentarischen Lösungsfindung, in der koalitionären Regierungarbeit oder in sozialpartnerschaftlichen Verhandlung sehr entgegenkommend und allzu kompromissbereit agieren!


Wie sieht ein sozial gerechtes und ökologisch sinnvolles Steuersystem aus?

17. Oktober 2009

Vor einigen Monaten habe ich mich hier in Grundzügen mit der Frage eines sozial gerechten Steuersystems auseinander gesetzt. Daran möchte ich anknüpfen und nun in einigen Punkten konkreter werden.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

Normalerweise denkt man/frau beim Thema Steuern als erstes daran, dass dies ein langweiliges und unangenehmes Thema sei. Wer sich schon Mal mit einer Einkommensteuererklärung herumgeschlagen hat, kennt zunächst nur eine Reaktion: Steuern sind eine viel zu komplizierte Angelegenheit – und ich selbst will möglichst wenig davon bezahlen müssen. Beschäftigt man/frau sich jedoch mit den Themen soziale Gerechtigkeit und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften, so führt kein Weg an der Steuerpolitik vorbei. Denn in dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um eine Gesellschaft zu lenken und für den Staat die Vorausssetzung, um seine Aufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.). Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird. Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie z.B. derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird. Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Transferfunktion, d.h. in der Umverteilung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft, wo Einkommen und Vermögen ohne diesen Eingriff sehr ungleich verteilt sind . Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen. Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wie sollte nun konkret ein Steuersystem aussehen (in Österreich), das diese Anforderungen erfüllt?


Eckpunkte eines sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Steuersystems

Einkommensteuer und Lohnsteuer

hundstorferIn der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Wann ist die Besteuerung von Einkommen und Löhnen (Gehältern) gerecht? Um hier gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen. Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch der Umstand, dass im Vergleich zu den anderen Formen der Besteuerung diese in zu starkem Ausmaß belastet wird. Deshalb wäre es angebracht, bei der Lohnsteuer vor allem der mittleren Einkommen eine Entlastung zu vollziehen, für die mit der Steuerreform 2009 bereits der richtige Weg gewiesen wurde. Eine zukünftige Steuerprogression könnte daher etwa wie folgt aussehen (Vorschlag von FSG-GPA-djp):

Bis 10.000 EUR 0%

10.000 bis 15.000 EUR 25%

15.000 bis 25.000 EUR 35%

25.000 bis 40.000 EUR 40%

40.000 bis 51.000 EUR 44%

51.000 bis 60.000 EUR 48%

Über 60.000 EUR 50%

Über 150.000 EUR 55%


Wertschöpfungsabgabe

dallingerUm die verringerten Einnahmen bei der Einkommensteuer aufzufangen, könnte zum einen Teil ganz wesentlich diese höchst umstrittene Form der Besteuerung, die 1983 vom damaligen Sozialminister Alfred Dallinger vorgestellt wurde, herangezogen werden. Sie hätte vor allem einen positiven Lenkungseffekt für den Arbeitsmarkt. Die hohe Besteuerung des Faktors Arbeit im Verhältnis zur Besteuerung des Faktors Kapital vermindert den Einsatz von Arbeit in der Produktion bzw. führt zur Ersetzung durch Computer und Maschinen. Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung von Sozialleistungen – oft auch als »Umbasierung« der Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet – könnte als Instrument der Gegensteuerung eingesetzt werden. Ein erster Schritt wäre etwa eine Umbasierung der Beiträge zum FLAF, mit einer Senkung des Beitragssatzes von derzeit 4,5 auf 2,5%. Mehr Beiträge hätten kapitalintensive Branchen, wie Energiewirtschaft, Banken, Versicherungen und die Landwirtschaft, zu leisten. Entlastet würden Industrie und Gewerbe insgesamt, der Handel und der Bausektor. In einer WIFO-Studie aus 1997 wurde die Beschäftigungswirkung einer Umstellung der FLAF-Finanzierung untersucht. Mittelfristig, so das Ergebnis, könnte durch diese geringfügige Änderung 21.000 Arbeitsplätze entstehen. »Eine vorerst aufkommensneutrale Wertschöpfungsabgabe würde auch zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens führen, weil die erweiterte Bemessungsgrundlage rascher steigt als die in den letzten 15 Jahren sinkende Lohnsumme. Von einer adäquaten Mitfinanzierung des Sozialstaates könnten sich Unternehmen, die jetzt durch Rationalisierungsinvestitionen und Kündigungen sparen, nicht mehr so leicht drücken« – zu diesem Ergebnis kommen Günther Chaloupek, Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung der AK, und Georg Kovarik, Leiter des Referates für Volkswirtschaft des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.


Vermögensbezogene Steuern

Durch den vermehrten Einsatz vermögensbezogener Steuern könnte der andere Teil, der durch die Entlastung des Faktors Arbeit verlorengeht, ausgeglichen werden. Außerdem ließe sich damit auch ein erwünschter Umverteilungseffekte erzielen. In Österreich sollte so zumindest ein Aufkommen des Durchschnitts der EU-Mitgliedsländer zu erreichen sein.

KatzianWie diese Maßnahmen aussehen könnten, ist ebenfalls dem bereits weiter oben zitierten Grundlagenpapier zur Steuergerechtigkeit von FSG-GPA-djp zu entnehmen:

Als wichtigste Form der Vermögensbezogenen Besteuerung sollte bei Wertzuwächsen die Aufhebung der Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren erreicht werden (Vermögenszuwachssteuer). Die Kursgewinne sollten somit generell mit 25% endbesteuert werden. Die Spekulationsfrist bei Immobilien sollte auf 20 Jahre verdoppelt werden. Die bestehende Ausnahmeregelung für Hauptwohnsitze sollte jedoch beibehalten werden. Diese sieht eine Ausnahme von der Besteuerung für Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (samt Grund und Boden) vor, die dem Verkäufer seit der Anschaffung, mindestens aber seit 2 Jahren, als Hauptwohnsitz gedient haben.

Die Börsenumsatzsteuer, die 2000 abgeschafft wurde, sollte mit einem höheren Steuersatz von 0,25% wiedereingeführt werden. Diese erübrigt sich jedoch ab der Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer.

Es sollte für Vermögenserträge von Stiftungen die volle KESt abzuführen sein. Derzeit wird nur die halbe KEst für Zinsen und 0% KEst auf Dividenden eingehoben. Der Eingangssteuersatz von 5% bei Stiftungen sollte beibehalten werden.

Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Stock Options. Steuerbegünstigte Zahlungen an SpitzenverdienerInnen sind verteilungspolitsicher kontraproduktiv und daher abzulehnen.

Die seit Jahren geforderte Einführung einer Besteuerung von Devisentransaktionen (Tobin tax) sollte zu einer allgemeinen Steuer auf Finanztransaktionen erweitert werden. Damit werden nicht nur Devisentransaktionen erfasst, sondern auch die von Wertpapieren und vor allem die volumenmäßig am stärksten gestiegenen Derivate (Optionen, Futures).

foglarDa die reichsten 10% in Österreich 70% des Vermögens besitzen und sich diese Entwicklung in den letzten Jahrzehnten zuungunsten der Mehrheit verlaufen ist, sollte eine Progressive Vermögenssteuer eingeführt werden. Man könnte etwa eine progressive Staffelung andenken, die wie folgt aussieht:

Freibetrag von 500.000 EUR

Eingangssteuersatz von etwa 0,25%, der sich schrittweise

auf 1,5% bei 2 Mio. EUR Vermögen erhöht.

Wegen des hohen administrativen Aufwandes bei der Wertbemessung des Hausrates sollte dieser von der Steuer ausgenommen werden. Die Vermögenssteuer soll nur für Privatpersonen und eigennützige Privatstiftungen gelten, nicht jedoch für Unternehmen.

tumpelSchließlich ist unbedingt an die Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer zu denken. Eckpunkte einer solchen wären die Vorschläge der AK:

Finanzvermögen sind wie jede Art des Vermögens steuerpflichtig (es gibt nur mehr zwei Steuerklassen statt fünf)

die Steuersätze bewegen sich „nur“ mehr zwischen 4% und 20%

Um kleine und mittlere Erbschaften nicht zu belasten, sollte es einen Steuerfreibetrag bis zu EUR 400.000,– (auch für Betriebsvermögen) geben.

– Faire Bewertung von Grundstücken

Körperschaftssteuer

Bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist ein Ende des Steuerdumpings innerhalb der EU notwendig. Solange die Mitglieder der EU sich gegenseitig mit ihren Angeboten unterbieten, kann es keine faire Besteuerung von Unternehmensgewinnen geben. Die Körperschaftssteuer liegt in Österreich mit 25% deutlich unter dem Durchschnitt der Einkommenbesteuerung. Deshalb müsste diese EU-weit einheitlich auf einen Wert zwischen 32 und 35% erhöht werden. Und Österreich muss die großzügige Verrechnung von Verlusten in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen einstellen.

Um die ökologische Nachhaltigkeit zu stärken, wäre jedoch eine Ausnahme denkbar. Unternehmen, die besondern energiesparende und ökologisch wertvolle Produkte und Innovationen entwickeln, könnten für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einem verringerten Steuersatz von 25% gefördert werden.


Umsatzsteuer

Als indirekte Steuer wird die Umsatzsteuer auf alle Güter und Dienstleister eingehoben und damit zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt. Die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss. Sozial gerechter wäre somit eine Diversifizierung, die zur Zeit in der EU nicht möglich ist. Statt der bestehenden zwei Abstufungen wären sozial weitaus verträglicher, das folgende Schema anzuwenden:

Für Produkte des täglichen Grundbedarfs (Nahrung usw.): begünstigter Steuersatz von 6%

Förderungswürdige Güter alltäglichen Bedarfs (Bücher, Miete usw.): 10%

Sonstige Güter: 15%, mit Ausnahme

von sogenannten Luxusgütern, die nur von besonders vermögenden Personen erworben werden (z.B. teure Autos, Schmuck), für die wieder ein erhöhter Steuersatz eingeführt werden sollte: 30%


Verbrauchersteuern

vanderbellenDieser Form der Besteuerung von ausgewählten Gütern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer usw.) kommt besondere Bedeutung hinsichtlich der Lenkung unseres ökologischen Verhaltens zu. Deshalb sollte die Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt werden, die ökologische Nachhaltigkeit gefährdendes Verhalten (Nutzung fossiler Brennstoffe, hoher Benzinverbrauch, hoher Energiverbrauch usw.) durch höhrere Steuern zu bestrafen.


Die Mindestsicherung als Beispiel verfehlter Finanzpolitik

12. August 2009

Die RegierungHundstorfersparteien haben sich vor kurzem im Ministerrat hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die seit der letzten Legislaturperiode geplanten Mindestsicherung geeinigt. Entgegen den ursprünglichen Plänen, die noch unter Sozialminister Buchinger entstanden sind, und im Unterschied zu der Einigung, die unter den Vertretern der Bundesländer bei den Verhandlungen erzielt wurde, sind nun nicht mehr 14 Auszahlungen, sondern lediglich 12 in der Höhe von € 733,- vorgesehen. Außerdem wurde der Termin der Einführung mit September 2010 festgelegt.

Diese neuen Eckpunkte wurden sogleich von verschiedener Seite heftig kritisiert: Die sozialdemokratischen Soziallandesräte forderten einhellig das Festhalten an den ursprünglichen Plänen, und sowohl die Generalsekräterin des ÖAAB als auch Vertreter der GPA-djp plädierten für eine Rückkehr zum ursprüglich geplanten Modell. Die Armutskonferenz, Diakonie und die Caritas kritisierten insbesondere, dass damit die Mindestsicherung deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze liege und aus dem Verbesserungsgebot der ursprünglichen Pläne ein Verschlechterungsverbot bei der Sozialhilfe neu wurde. Sozialminister Hundstorfer verteidigte das Verhandlungsergebnis gegenüber den parteiinternen Kritikern und verwies darauf, dass einerseits mit dem Koalitionspartner nicht mehr möglich gewesen sei, andererseits das neue Modell eine deutliche Verbesserung der bisherigen Sozialhilfe sei. Aus dem Finanzministerium kam die Erklärung, die zwölfmalige Auszahlung sei wegen des Abstandsgebotes unausweichlich, um unerwünschte Effekte zu verhindern. Denn anderenfalls sei die Verlockung gegeben, dass jemand die Sozialhilfe als soziale Hängematte der Lohnarbeit vorziehe. Von den Experten, die mit den Details der Regelung vertraut sind, wurde dann klargestellt, dass die Sozialhilfe keine soziale Hängematte sein könne, da die Auszahlung an eine Reihe von bedingungen geknüpft sei: Vor einem Bezug muss Spargeld (Sparbuch, Bausparvertrag) bis auf 3665 Euro verbraucht werden. Voraussetzung für die Mindestsicherung ist auch der Verkauf eines Fahrzeugs, das nicht zur Arbeit nötig ist oder die Auflösung einer private Pensionsversicherung. Wenn die Mindestsicherung länger als sechs Monate bezogen wird, geht die Behörde bei Wohnungseigentum ins Grundbuch und holt sich das Geld beim Verkauf oder später von den Erben zurück.

Somit bleibt festzuhalten, dass die nun geplante Ausformung der Mindestsicherung ein weiteres Indiz für eine völlig verfehlte Finanzpolitik in Österreich ist! Denn stets, wenn etwas für von Armut bedrohte Menschen bzw. die einkommensschwache Bevölkerungsschichten getan werden soll, dann wird darauf verwiesen, dass der Budgettopf leer sei und das Bild des Sozialschmarotzers heraufbeschworen, der es sich in der sozialen Hängematte gemütlich macht. Für das innerhalb kürzester Zeit geschnürte Bankenpaket wurden jedoch mit vollen Händen Milliarden ausgeteilt – und noch dazu mit minimalsten Auflagen für die Banken. Völlig unverständlich ist, dass das Finanzministerium sich mit empörter Geste weigert, durch vermögensbezogene Steuern Geld für das Budget dort zu lukrieren, wo es schmerzlos aufwendbar wäre, und die öffentliche Hand über Jahre mit gutem Gewissen risikobehaftete Investitionen auf den Finanzmärkten getätigt hat, die uns seit der Finanzkrise Verluste von hunderten Millionen Euro beschert haben!

Es ist also höchste Zeit für eine Wende in der österreichischen Finanzpolitik! Denn die Schere zwischen arm und reich wird stetig größer – und immer mehr Menschen sind trotz Arbeit von Armut betroffen.


Darf mit Staatsgeldern auf den Finanzmärkten spekuliert werden?

28. Juli 2009
Ex-Finanzminister Grasser

Ex-Finanzminister Grasser

Die Österr. Bundesfinanzagentur hat unter Finanzminister Grasser 2003 damit begonnen, mit öffentlichen Geldern an den internationalen Finanzmärkten zu spekulieren. Unter Finanzminister Molterer wurden diese Aktivitäten fortgesetzt. Während zunächst nur Geldreserven des Bundes in der Höhe von 5 Milliarden Euro verwendet wurden, wurde später zusätzlich Geld für diese Aktivitäten aufgenommen, sodass schließlich bis zu 26 Milliarden Euro im Einsatz waren. Ein Teil der Gelder wurde sogar auf Steueroasen in der Karibik in Umlauf gebracht. Erst nachdem unter Finanzminister Pröll diese Aktivitäten vom Rechnungshof angeprangert und auf den wahrscheinlichen Verlust von Hunderten Millionen Euro verwiesen wurde, wurden diese Praktiken eingestellt. Darauf angesprochen rechtfertigten sich sowohl die beteiligten Finanzminister, als auch Vertreter der Bundesfinanzagentur damit, dass die die Finanzgeschäfte ein überschaubares Risiko gehabt hätten und im Laufe der Jahre ein Gewinn für die öffentliche Verwaltung zu vermelden sei.

Das zeigt, dass bei den Beteiligten kein Bewusstsein darüber vorhanden ist, dass die Beteiligung der öffentlichen Hand an mehr oder weniger riskanten Spekulationsgeschäften – noch dazu zum Teil an Finanzplätzen, die in ihrer Funktion als Steueroasen dazu beitragen, dass dem Staat Gelder zur Wahrnehmung seiner Aufgaben entzogen werden – kein verantwortungsbewusster Umgang mit den Steuergeldern ist. Statt die Besteuerung von Spekulationsgewinnen zu erhöhen, damit die Gewinne aus Finanzkapital einen solidarischen Beitrag zur Wahrung eines fairen und gerechten Sozialstaat beitragen, wurde unter den ÖVP-Finanzministern seit 2003 versucht, mit den Geldern der öffentlichen Hand in die Rolle von Börsenhaien zu schlüpfen, die von der Gier nach Gewinn getrieben, ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Gesichtspunkt Kapital dorthin fließen zu lassen, wo es möglichst schnell die höchsten Renditen abwirft .

Dies wirft ein äußerst schiefes Licht auf das Verständnis der Aufgaben des Staates, wie diese von einigen österreichischen Politkern und Vertretern der Staatsverwaltung wahrgenommen wird.


Verwaltungsreform statt Steuererhöhung? Josef Pröll in der Pressestunde

28. Juni 2009

josef_proellFinanzminister Vizekanzler Josef Pröll hat am Sonntag in der ORF-Pressestunde einmal mehr Steuererhöhungen in Österreich kategorisch zurückgewiesen:„In der Bewältigung der Krise gilt es, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu tun“, betonte ÖVP-Bundesparteiobmann Josef Pröll in der heutigen ORF-Pressestunde. „In meiner Funktion als Finanzminister habe ich folgenden Grundsatz definiert: Wenn die Wirtschaft stabil wächst und wir eine positive Perspektive haben, werden wir unverzüglich anden Schuldenabbau heran gehen. Doch wir sind in der tiefsten Rezession seit 1945 und damit in einer sensiblen und heiklen Phase. Wer jetzt über die Rückführung der Schulden nachdenkt, hemmt den Aufschwung“, so Pröll. Für die kommenden Monate stellt der Finanzminister klar: „Niemand weiß, wie hoch der Konsolidierungsbedarf sein wird. Diese Diskussion jetzt zu führen, ist zu früh und zum falschen Zeitpunkt.“ Daher stellte Pröll seine Haltung zu neuen Steuern klar: „Es gibt keinen Grund, auch wenn sich die Daten verschlechtern, an der Steuerschraube zu drehen. Daher: Ein klares ‚Nein’ zu neunen Steuern!“ Diese würde nur etwas bringen, wenn man den Mittelstand belaste. Gegen derartige „Eigentumssteuern“ sei die ÖVP entschieden. Lediglich für eine internationale Finanztransaktionssteuer macht er sich weiterhin stark.

Da durch die Wirtschaftskrise und dem zur Bekämpfung derselben initiierten Konjunkturpaket jedoch das Budgetdefizit stark ansteigt, sieht auch Pröll Handlungsbedarf: Man müsse aus der Krise lernen, indem man an Strukturen und ausgabenseitig einspart. Man werde die Rückführung der Staatsschulden in den ausgabenwirksamen Bereichen mit Reformen angehen müssen. Zur Verwaltungsreform betont Pröll deshalb: „Wir sind auf Grund der Wirtschaftskrise unter massiven Druck, Verwaltungsreformen umzusetzen. Daher bin ich optimistisch in den nächsten Monaten hier substanzielle Schritte zu setzen.“ Das Gesundheitswesen sein ein gutes Beispiel dafür, wie eine Reform gemeinsam umgesetzt werden könne. „Die Länder spüren, dass Steuereinnahmen wegfallen und daher gilt es, an einem gemeinsamen Strang zu ziehen.“

Was ist davon zu halten? Sehen wir uns die Zahlen, um die es dabei geht, an: Wenn der IHS-Chef Felderer mit seiner Einschätzung richtig liegt, dass in den nächsten Jahren das Budgetdefizit von derzeit 60 auf 80% des BIP steigen wird, dann geht es hier um Loch von fast 55 Milliarden Euro, das zu stopfen ist. Kann eine solche Summe durch die Verwaltungsreform eingespart werden? Nein, natürlich nicht! Experten sehen bei der Verwaltungsreform ein Einsparungspotential von höchstens ein paar Milliarden Euro. D.h. zwischen dem Vorschlag von Minister Pröll und der budgetären Wirklichkeit besteht eine Differenz, die das Zehnfache der Einsparungsmöglichkeit ausmacht!

Man muss sich also mit Recht fragen, warum ein österreichischer Finanzminister der Öffentlichkeit einen solchen Unsinn als Lösung der Budgetproblematik unterbreitet!


Erhöhung der Mehrwertsteuer?

27. Juni 2009

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Der IHS-Chef und Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses Bernhard Felderer hat diese Woche in einem Gespräch mit der „Presse“ eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 20-25% gefordert. Er begründet diese Erhöhung damit, dass Österreich im Zuge der Konjukturmaßnahmen gegen die Wirtschaftskrise seine Verschuldung deutlich erhöhe (2010 beträgt nach EU-Schätzung die Neuverschuldung 5,3%, nach OECD sogar 6,1% des BIP). Deshalb müsse Österreich bis 2012 Maßnahmen ergreifen, die diesem Trend gegensteuern. „Es wird unvermeidlich sein, die eine oder andere Steuer zu erhöhen“, meint Felderer. DieVermögenssteuer (bzw. exakter bezeichnet vermögensabhängige Steuern), wie sie die SPÖ fordere, kämen dafür nicht in Frage. „Die bringt so wenig, dass ihr nur eine marginale Rolle zukommt.“

In Frage komme also nur „eine Massensteuer“: die Lohnsteuer oder eben die Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Lohnsteuer hält der Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS) für den falschen Weg. Arbeit dürfe nicht verteuert werden. Zudem sei die ohnehin bereits hohe Lohnsteuer gerade erst gesenkt worden. „Bleibt also nur die Mehrwertsteuer.“

Was ist von dieser Forderung zu halten? 1. Wenn man sich die Entwicklung von Vermögen und Löhnen in den letzten Jahrzehnten ansieht, dann wird deutlich, dass Felderer unrecht damit hat, wenn er meint, durch vermögensabhängige Steuern könne nichts erreicht werden. Wie ich schon im ersten Beitrag zitiert habe, hat Attac Österreich nachgerechnet, wie sehr die Schere bei den Einkommen auseinandergegangen ist: „Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ Wenn wir also Maßnahmen ergreifen würden, die dieser Entwicklung gegensteuern und auch die sonstigen Kapitaleinnahmen stärker einbeziehen, die in Österreich im Schnitt mit nur etwa 12,5% belastet werden, dann wäre sehr wohl für den österreichischen Staat Einiges zu holen.

2. Es ist Felderer jedoch beizupflichten, dass eine Erhöhung der Lohnsteuer die falsche Lösung wäre, da die Lohneinkommen ohnehin im Vergleich zu den Vermögen sehr stark belastet werden und damit auch die gerade erst erfolgte Senkung der Lohnsteuern ad absurdum geführt würde.

3. Gegen den Weg einer Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht in jedem Falle: Eine solche Erhöhung ist sozial nicht treffsicher. Auf den ersten Blick mag es zwar so erscheinen, dass sie alle Einkommen gleichermaßen belastet. Aber es ist zu berücksichtigen, dass Menschen mit geringem Einkommen einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für den Konsum heranziehen müssen. Deshalb würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diese Menschen stärker treffen als Personen mit hohem Einkommen bzw. erst recht Menschen mit Kapitaleinkommen. Eine Binsenweisheit der gerechten Steuerpolitik ist ja bekanntlich, dass nur progressive Steuern sozial treffsicher sind und einen Ausgleich zwischen den Einkommensunterschieden möglich machen!


Was bedeutet Steuergerechtigkeit?

9. Mai 2009

Zu den gegenwärtig bestimmenden Gerechtigkeitstheorien folgt in Kürze hier ein Beitrag. Auch ohne diese Überlegungen vorausschicken zu müssen, lässt sich die obige Frage hier weitgehend zufriedenstellend beantworten.

Steuern als politisches Gestaltungsmittel

In dem Wort „Steuern“ steckt das Verb „steuern“, das lenken und gestalten bedeutet. Steuern sind nämlich ein politisches Gestaltungsmittel, um die Staatsaufgaben zu erfüllen. So werden etwa öffentliche Einrichtungen finanziert, die Güter und Dienstleistungen gewährleisten, die von den privaten Unternehmen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Gerichtswesen, öffentlicher Verkehr, Müllentsorgung usw.).

Weiters können mittels Steuern für die Allgemeinheit unerwünschte Verhaltensweisen im Rahmen einer freien Marktwirtschaft gelenkt werden. So dienen z.B. Ökosteuern dem Zweck, dass durch die Verteuerung von Energie und Verkehr ein niedriger Verbrauch und ein geringeres Verkehrsaufkommen erzielt wird.

Durch die Erhöhung oder Senkung von Steuern kann auch ein stabilisierender Einfluss auf das Wirtschaftswachstum ausgeübt werden. In Falle einer Wirtschaftskrise, wie sie derzeit vorliegt, kann das Wachstum angekurbelt werden, indem durch Steuersenkungen die Kaufkraft der KonsumentInnen erhöht wird.

Der wichtigste Effekt einer gelungenen Steuerpolitik besteht jedoch in der Vermögensverteilung. Wenn durch die Mechanismen einer kapitalistischen Marktwirtschaft eine kleine Bevölkerungsschicht immer mehr Einkommen lukriert und dieses von Generation zu Generation weitervererbt, während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Armut das Dasein fristen muss, dann fällt einer klugen Steuerpolitik die Aufgabe zu, das Vermögen gerechter zu verteilen.

Steuern sind somit ein entscheidendes Instrument, um soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Formen der Besteuerung

Wie muss die Steuerpolitik aussehen, um dieser Anforderung Genüge zu leisten?Und wie sieht diesbezüglich die Situation in Österreich aus? Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich zunächst ansehen, welche Formen von Steuerleistung es gibt. Zu allererst sind Steuern von steuerähnlichen Einnahmen zu unterscheiden. Steuern im eigentlichne Sinne sind Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Stempel- und Rechtsgebühren, Verkehrssteuern, Gemeindesteuern. Steuerähnliche Einnahmen sind z.B. die Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Keine Steuern, aber nicht unwichtig in Hinsicht auf die Verteilung des Vermögens sind die Sozialversicherungsbeiträge, die in einigen Ländern in Form von Steuern eingenommen werden (z.B. Dänemark). Diese sind keine Steuern, da mit ihnen der unmittelbare Anspruch auf Versicherungsleistungen erworben wird (z.B. im Falle von Krankheit, Pension, Unfall).

In der Regel sind Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Zum Beispiel machen diese beiden in Österreich ca. 64 % der Steuereinnahmen aus. Die Körperschaftssteuer trägt ca. 8 %, die Einkommensteuer ca. 4-5 %, die Mineralölsteuer ca. 6 % bei.

Wann ist die Besteuerung gerecht?

Um gerecht zu sein, muss die Steuerpolitik folgende Prinzipien verfolgen: Bei Lohn- und Einkommensteuer ist das Kriterium der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Je höher das Einkommen ist, desto leistungsfähiger ist eine Person, d.h. einen um so höheren Anteil des Einkommens sollte die Steuerzahlung ausmachen (Ausgenommen sind nur jene Einkünfte, die für die existenzsichernden Ausgaben notwendig sind, und Ausgaben für unterhaltsprflichtige Kinder werden als Minderung der Leistungsfähigkeit angerechnet). Dies wird durch einen progressiven Tarif gewährleistet. In Österreich etwa wird bis € 10.000,– keine Einkommensteuer eingehoben, darüber steigt das Satz von 23% bis 50% (bei Einkommen über 60.000,–). In dieser Hinsicht ist dem österreichischen System durchaus ein gerechter Ansatz zuzugestehen. Als nicht gerecht erweist sich jedoch Umstand, dass im Vergleich mit den anderen Formen der Besteuerung in zu starkem Ausmaß belastet wird.

Bei der Unternehmensbesteuerung sieht die Lage jedoch anders aus. Einzelkaufleute und Personengesellschaften fallen unter die Einkommensteuer, die dem gleichen Tarif wie die Lohnsteuer unterliegt. Hier ist also durchaus Gerechtigkeit gegeben. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese betrug bis 2004 34%, seit 2005 nur mehr 25%. Außerdem können in Österreich Verluste in Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen großzügig verrechnet werden. Damit hat sich Österreich in einem europaweiten Steuersenkungswettlauf besonders hervorgetan. Und somit ist diese Form der begünstigten Besteuerung sicherlich nicht als gerecht anzusehen, da dadurch der Faktor Arbeit deutlich höher belastet wird als die Kapitalerträge, die aus der Arbeit als Mehrwert erzielt werden.

Die Umsatzsteuer wiederum wird auf alle Güter und Dienstleister eingehoben. Als indirekte Steuer muss sie zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden, die Last wird jedoch von allen Konsumenten getragen. Sozial unvorteilhaft an dieser Form der Besteuerung ist somit, dass BezieherInnen von niedrigen Einkommen stärker belastet werden, weil diese Gruppe ihr Einkommen fast ausschließlich für Konsumzwecke verwenden muss.

Die Kapitalertragssteuer (auf Zinsen und Beteiligungserträge) beträgt unabhängig von der Größe des Vermögens in Österreich 25%. Damit liegt hier eine eklatante Bevorteilung gegenüber dem Arbeitseinkommen vor, da dieses mit bis zu 50% belastet wird. Durch besondere juristische Konstruktionen (sogenannte Stiftungen) kann sogar diese niedrigere Form der Besteuerung weitgehend umgangen werden.

Schlussfolgerung

Es ist also angesicht der Wirtschaftskrise nicht nur angebracht, sondern auch mehr als gerecht, wenn Kapitalerträge und Vermögen in Zukunft stärker belastet werden!


Vermögensabhängige Steuern sind höchst an der Zeit!

26. April 2009

Nachdem sich Bundeskanzler Faymann beim 64. Landeskongress der Wiener SPÖ nun doch der Forderung des ÖGB nach einer Vermögenszuwachssteuer und einer europäischen Finanztransaktionssteuer angeschlossen hat, kam sofort von Seiten des Finanzministers eine kategorische Ablehnung. Pröll sagte am Rande der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank in Washington, er sei strikt dagegen, in einer Phase, in der die Menschen durch die Steuerreform entlastet würden und die Konjunktur ganz andere Signale brauche, über neue Steuern zu diskutieren. Was ist davon zu halten?

Zum Einen ist festzuhalten, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Denn Faymann hatte sofort klargestellt, er wolle weder den Großmüttern noch den HäuslbaVermögensbesteuerung in Österreichuern etwas wegnehmen. „Keine höhere Steuern für die Mittelschichten dieses Landes.“Es geht somit nicht um eine zusätzlich Belastung der mittleren Einkommen, die durch Arbeit erzielt werden. Vielmehr sollen jene zur Kasse gebeten werden, die sich seit vielen Jahren in immer geringerem Ausmaß am Steueraufkommen in Österreich beteiligen.

Zum Anderen sieht es in Österreich in Bezug auf Steuergerechtigkeit sehr traurig aus. Sehen wir uns nämlich an, wie die Verteilung der Steuerlast in Österreich sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. „Die Besteuerung der Unternehmensgewinne liegt deutlich unter dem EU-Schnitt, und Vermögen werden in keinem andern Industrieland so gering besteuert wie hierzulande … Der Beitrag der Steuern auf das Vermögen zur Staatsfinanzierung hat sich in den letzten 30 Jahren um 2/3 verringert, obwohl die Vermögen sehr stark angewachsen sind. Konkret wurde 1993 die Vermögensteuer abgeschafft, die Einheitswerte von Grundstücken, die als Grundlage für die Besteuerung dienen, wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und entsprechen nur einem Zehntel der Marktpreise. Die 1993 geschaffene Rechtsform der „Privatstiftung“ ermöglicht es, dass in Österreich ausgerechnet die Reichsten die geringsten Steuersätze auf ihre Einkommen zahlen. Würden die Vermögens- und Gewinnsteuern nur so viel zur Staatsfinanzierung beitragen wie im EU-Durchschnitt, dann hätte Österreich in den letzten Jahren rund 7 Milliarden Euro pro Jahr mehr eingenommen und damit satte Budgetüberschüsse – Sozialleistungen müssten nicht gekürzt werden (Datenquelle: OECD Revenue Statistics).“ (Attac Austria) Und wie sieht es demgegenüber mit der Steuerleistung auf den Faktor Arbeit aus? „EU-Kommissar Mario Monti hat 1998 vorgerechnet, dass in der EU die durchschnittliche Besteuerung von Arbeit in den letzten 15 Jahren von 35 auf 42% angestiegen ist (während die Kapitalbesteuerung von 45 auf 35% zurückging). In Österreich ist die Scherenentwicklung noch krasser: Der Anteil der Unternehmensgewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen hat sich seit 1965 von 27 auf 14% halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 10 auf 30% verdreifacht.“ (Attac Austria)

Die Einwände von Seiten vieler ÖVP-Politiker (Ernst Strasser, Günter Stummvoll, Karlheinz Kopf), es solle der Mittelstand gemolken werden, gehen somit völlig an der Sache vorbei! Sie sollen wohl davon ablenken, dass es endlich an der Zeit ist, der beschämenden Fehlentwicklung in der Steuerpolitik über Jahrzehnte entgegenzuwirken. Und gerade jetzt, wo angesichts der Weltwirtschaftskrise überall Konjunkturpakete geschnürt werden, um jene Rezession anzufedern, in die die Realwirtschaft aufgrund von skrupellosen Zockern auf den Finanzmärkten geschlittert ist, führt kein Weg daran vorbei, nicht jene noch mehr zu belasten, die ohnehin schon zum Handkuss kommen, weil sie von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Nulllohnrunden oder Lohnverzicht betroffen sind. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass Kapital und Vermögen einen angemessenen Beitrag zu einem funktionierenden solidarischen Sozialstaat leisten, der jenen unter die Arme greift, die in einer Welt frei flottierenden Finanzkapitals nicht das Glück haben, durch Hedge Fonds unverschämt reich zu werden – und kleine Volkswirtschaften in eine Krise zu stürzen – oder Kleinanlegern durch falsche Versprechungen das Geld aus der Tasche zu ziehen und durch Partly-Paid-Shares auch noch Zertifikationsscheine herausgeben, die über mehrere Firmen mit dem Geld von Anlegern zurückgekauft werden, um den Kurs der Papiere hochzuhalten. Und so werden zu guter Letzt endlich auch jene zur Kasse gebeten, die sich durch Subprime-Darlehen eine goldene Nase verdienen wollten und die Weltwirtschaft durch das Platzen der Immobilienblase in ein Desaster gestürzt haben.